Amtliche Meldung

Feiern im Corona-Modus – auch an Halloween

Da Halloween vor der Tür steht, bittet die Ordnungsbehörde um besondere Beachtung der geltenden Corona-Beschränkungen:

Abstand, Handdesinfektion und Maskenpflicht (sofern der Abstand nicht eingehalten werden kann) gehen mit der Erhebung von Kontaktdaten, auch bei Feierlichkeiten im privaten Rahmen, einher. Die jeweilige Obergrenze an Besuchern richtet sich nach der aktuellen Corona-Lage im Landkreis. Aktuell sind es im Kreis Mayen-Koblenz 15 Personen, die zeitgleich feiern dürfen. Maßgeblich ist aber tagesaktuell der sogenannte Inzidenzwert. Liegt dieser bei weniger als 35 Fällen/100.000 Einwohner in 7 Tagen, dürfen 25 Personen, bei mehr als 50 Fällen nur 10 Personen aus max. 2 Hausständen miteinander feiern.

Klar ist, es sind nicht die Veranstaltungen, die gefährlich sind, es ist das Verhalten der Feiernden, dass Einfluss auf das Infektionsgeschehen hat. Wer also Maske trägt, Abstand hält und nur dort feiert, wo andere sich ebenso verhalten, zeigt Verantwortung, schützt sich und seine Mitmenschen.

Gesteigerte Kontrollen von Feierlichkeiten sind für Halloween seitens der Stadtverwaltung Mayen derzeit nicht geplant. Es wird jedoch vom weiteren Infektionsgeschehen abhängen, ob diese zukünftig erforderlich werden oder nicht.

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